Jede Frau hat das Rech auf ein gewaltfreies Leben, auch in ihrer eigenen Wohnung. Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sondern ein Verstoß gegen das Recht jedes Menschen auf körperliche Unversehrtheit.

Das neue Gewaltschutzgesetz stärkt Ihre Rechte gegenüber Ihrem gewalttätigen Partner oder Ehemann. Nehmen Sie dieses Gesetz für sich und Ihre Kinder in Anspruch. Suchen Sie nicht nach Gründen, die es rechtfertigen würden, Sie zu bedrohen oder zu misshandeln.
Schuld hat allen der Gewalttätige.

Sie müssen es nicht dulden, wenn Ihr Partner Sie oder Ihre Kinder

  • beleidigt oder erniedrigt
  • schlägt oder bedroht
  • daran hindert, das Haus zu verlassen
  • davon abhält, Ihre Familie oder Freunde zu treffen
  • zum Sex zwingt
  • nicht akzeptiert, dass Sie sich getrennt haben oder trennen wollen,
    und Sie verfolgt, belästigt oder terrorisiert

Das Gesetz bietet Ihnen auch außerhalb der Wohnung Schutz. So kann das Gericht Ihrem Partner verbieten

  • die Wohnung zu betreten
  • sich Ihnen oder der Wohnung bis auf einen bestimmten Umkreis zu nähern
  • Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten, z.B. an Ihrem Arbeitsplatz, der Schule oder dem Kindergarten, in Freizeiteinrichtungen, beim Einkauf
  • Kontakt zu Ihnen aufzunehmen, z.B. über Telefon, Brief, E-Mail, SMS

Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie die Polizei über Notruf 110.
Die Polizei hat die Aufgabe, Sie zu schützen, und kann dazu den Gewalttäter aus der Wohnung weisen.

Wenn Sie sich in Ihrer Wohnung nicht sicher fühlen, Angst haben oder intensive Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an ein Frauenhaus. Sie und Ihre Kinder finden dort Betreuung und Schutz.