Jede Frau hat das Rech auf ein gewaltfreies Leben, auch in ihrer
eigenen Wohnung. Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit,
sondern ein Verstoß gegen das Recht jedes Menschen auf körperliche
Unversehrtheit.
Das neue Gewaltschutzgesetz stärkt Ihre Rechte gegenüber
Ihrem gewalttätigen Partner oder Ehemann. Nehmen Sie dieses
Gesetz für sich und Ihre Kinder in Anspruch. Suchen Sie nicht
nach Gründen, die es rechtfertigen würden, Sie zu bedrohen
oder zu misshandeln.
Schuld hat allen der Gewalttätige.
Sie müssen es nicht dulden, wenn Ihr Partner Sie oder Ihre
Kinder
- beleidigt oder erniedrigt
- schlägt oder bedroht
- daran hindert, das Haus zu verlassen
- davon abhält, Ihre Familie oder Freunde zu treffen
- zum Sex zwingt
- nicht akzeptiert, dass Sie sich getrennt haben oder trennen
wollen,
und Sie verfolgt, belästigt oder terrorisiert
Das Gesetz bietet Ihnen auch außerhalb der Wohnung Schutz.
So kann das Gericht Ihrem Partner verbieten
- die Wohnung zu betreten
- sich Ihnen oder der Wohnung bis auf einen bestimmten Umkreis
zu nähern
- Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten,
z.B. an Ihrem Arbeitsplatz, der Schule oder dem Kindergarten,
in Freizeiteinrichtungen, beim Einkauf
- Kontakt zu Ihnen aufzunehmen, z.B. über Telefon, Brief,
E-Mail, SMS
Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie die Polizei über Notruf
110.
Die Polizei hat die Aufgabe, Sie zu schützen, und kann dazu
den Gewalttäter aus der Wohnung weisen.
Wenn Sie sich in Ihrer Wohnung nicht sicher fühlen,
Angst haben oder intensive Unterstützung brauchen, wenden Sie
sich an ein Frauenhaus. Sie und Ihre Kinder finden dort Betreuung
und Schutz.
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